Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Verträge zwischen z24 Ventures, Gregor Zange, (wird ergänzt), (wird ergänzt), Schweiz («z24»), und Kunden über Leistungen, die z24 unter der Marke «z24 Ventures» erbringt.
1.2 Die Leistungen von z24 richten sich ausschliesslich an Unternehmen, juristische Personen und Selbständigerwerbende, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln («Kunde»). Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten (Verbrauchern) schliesst z24 nicht ab.
1.3 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) das individuelle Angebot bzw. die Auftragsbestätigung einschliesslich allfälliger Leistungsbeschreibungen, (2) der Auftragsverarbeitungsvertrag von z24 («AVV»), (3) diese AGB.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit z24 ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von z24 sind während der darin genannten Frist verbindlich, ohne Fristangabe während 30 Tagen ab Angebotsdatum.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von z24 annimmt, etwa durch Unterzeichnung, durch Bestätigung per E-Mail oder durch elektronische Annahme, oder wenn z24 eine Bestellung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung). Mit dem Vertragsschluss werden diese AGB und, soweit das Angebot darauf verweist, der AVV Vertragsbestandteil.
2.3 Erbringt z24 auf Wunsch des Kunden bereits vor Vertragsschluss Leistungen, gelten dafür das Angebot und diese AGB.
3. Leistungen
3.1 Art, Umfang, Termine und Laufzeit der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. z24 bietet insbesondere an:
- Lead-Paket: signalbasierte Listen von Ziel-Unternehmen (Target Accounts) und Ansprechpersonen mit Unternehmens- und Entscheidungsträgerdaten aus öffentlichen und kommerziellen Quellen, angereichert und verifiziert, geliefert als CSV-Datei oder als Import in das CRM des Kunden.
- GTM Setup: einmaliger Aufbau des Vertriebssystems durch z24 («done for you»), insbesondere Outbound-Infrastruktur (Domains, Mailboxen, Zustellbarkeit), Einrichtung und Anreicherung des CRM, Automatisierungen, Antwortmanagement (Reply Handling), Calling- und Sales-System sowie erste Kampagnen und Sequenzen.
- Growth Partnership: mehrmonatige Zusammenarbeit mit der im Angebot genannten Mindestlaufzeit, insbesondere laufende Datenlieferungen, Betrieb und Optimierung von Kampagnen, Beratungstermine, Playbooks und Befähigung des Teams des Kunden (Enablement) sowie Zugang zur z24-Plattform, sobald und soweit diese verfügbar ist.
- Software-Leistungen, soweit vereinbart; hierfür können gesonderte Nutzungsbedingungen gelten.
3.2 z24 bestimmt Methoden, Werkzeuge und Vorgehen nach fachlichem Ermessen und berücksichtigt dabei die Vorgaben und Freigaben des Kunden. z24 darf Hilfspersonen und Subunternehmer beiziehen.
3.3 Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung; E-Mail genügt. Zusatzleistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen von z24 verrechnet.
3.4 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie verschieben sich angemessen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt oder Umstände eintreten, die z24 nicht zu vertreten hat.
4. Sorgfalt statt Erfolgsgarantie
4.1 z24 erbringt die Leistungen sorgfältig und nach anerkannter fachlicher Praxis. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet z24 ein sorgfältiges Tätigwerden nach den Regeln des Auftragsrechts (Art. 394 ff. OR), nicht einen bestimmten Erfolg.
4.2 z24 gibt keine Zusicherung oder Garantie für bestimmte Ergebnisse ab, insbesondere nicht für Zustell-, Öffnungs- oder Antwortquoten, die Anzahl von Terminen (Meetings), Pipeline, Vertragsabschlüsse oder Umsätze. Diese hängen wesentlich von Faktoren ausserhalb des Einflussbereichs von z24 ab, etwa vom Angebot des Kunden, von der Marktlage und vom Verhalten der Empfänger. Prognosen, Benchmarks und Fallbeispiele dienen der Orientierung und sind unverbindlich.
4.3 Daten werden mit branchenüblicher Sorgfalt erhoben, angereichert und verifiziert. Da sich B2B-Daten laufend ändern (z. B. durch Stellenwechsel), übernimmt z24 keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität über den Zeitpunkt der Lieferung hinaus. Ist im Angebot ein Qualitätskriterium vereinbart (z. B. eine maximale Bounce-Rate) und wird es nicht erreicht, liefert z24 nach eigener Wahl Ersatzdatensätze oder schreibt den betroffenen Anteil der Vergütung gut. Beanstandungen sind innert 10 Arbeitstagen nach Lieferung unter Angabe der betroffenen Datensätze zu melden. Weitergehende Ansprüche wegen der Datenqualität sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde unterstützt z24 und stellt rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich insbesondere zur Verfügung:
- Informationen zu Angebot, Zielmärkten und Zielkunden (Ideal Customer Profile), Referenzen sowie Ausschluss- und Sperrlisten (z. B. bestehende Kunden, laufende Verhandlungen, Abmeldungen);
- Zugänge und Berechtigungen zu den erforderlichen Systemen, insbesondere CRM, Domains und DNS, E-Mail-Konten und weiteren Tools;
- Freigaben von Zielgruppen, Texten, Sequenzen und Kampagnen; Kampagnen werden erst nach Freigabe durch den Kunden gestartet;
- zeitnahe Rückmeldungen, in der Regel innert fünf Arbeitstagen;
- eine Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis.
5.2 Die Nachbearbeitung von Antworten, Kontakten und Terminen durch den Vertrieb des Kunden obliegt dem Kunden, soweit sie nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang von z24 gehört.
5.3 Verzögerungen und Mehraufwand infolge nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Mitwirkung gehen zulasten des Kunden. Die vereinbarte Vergütung bleibt geschuldet; Mehraufwand kann z24 nach Aufwand verrechnen.
6. Verantwortung des Kunden für die rechtmässige Nutzung
6.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung der von z24 gelieferten Daten und die in seinem Namen oder Auftrag durchgeführten Kontaktaufnahmen (z. B. per E-Mail, Telefon oder über berufliche Netzwerke) in seinen Zielmärkten rechtmässig sind. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung des Lauterkeits-, Datenschutz- und Fernmelderechts, etwa des DSG, der DSGVO, des schweizerischen UWG (insbesondere Art. 3 Abs. 1 lit. o und lit. u–w), des deutschen UWG (insbesondere § 7), des österreichischen Telekommunikationsgesetzes (§ 174 TKG 2021) sowie weiterer nationaler Vorschriften über Werbung per E-Mail, Telefon oder andere elektronische Nachrichten.
6.2 Kampagnen werden im Namen und für Rechnung des Kunden durchgeführt. Der Kunde ist Absender und Werbetreibender und verantwortlich für Inhalt und Zulässigkeit der Kommunikation, einschliesslich korrekter Absenderangaben, einfacher Abmeldemöglichkeiten, der Information der kontaktierten Personen (Art. 13 und 14 DSGVO, Art. 19 DSG) und der Beachtung von Widersprüchen. Abmeldungen und Widersprüche, die z24 im Rahmen der Leistungen bekannt werden, setzt z24 gemäss den Vorgaben des Kunden um.
6.3 z24 erbringt keine Rechtsberatung. Hinweise von z24 zu rechtlichen Rahmenbedingungen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine rechtliche Prüfung, die der Kunde bei Bedarf durch eigene Rechtsberater vornehmen lässt.
6.4 z24 kann die Umsetzung von Kampagnen oder Weisungen ablehnen oder aussetzen, wenn diese nach Einschätzung von z24 rechtswidrig sind oder die Reputation, die Zustellbarkeit oder Konten des Kunden oder von z24 erheblich gefährden. z24 informiert den Kunden darüber umgehend. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt bestehen.
6.5 Der Kunde hält z24 schadlos gegenüber Ansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung seiner Pflichten nach dieser Ziffer beruhen, insbesondere auf rechtswidrigen Weisungen, Inhalten oder Nutzungen, und ersetzt z24 die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
7. Drittanbieter-Tools und Kosten
7.1 z24 setzt für die Leistungen Software und Dienste Dritter ein oder richtet diese für den Kunden ein, etwa Domains, Mailboxen, E-Mail- und Outbound-Software, CRM, Datenanbieter, Telefonie- und KI-Dienste.
7.2 Die Kosten für Drittanbieter, insbesondere für Domains, Mailboxen, Lizenzen und Daten-Credits, trägt der Kunde, soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie werden vom Kunden direkt beim Anbieter bezahlt oder von z24 gemäss Angebot weiterverrechnet.
7.3 Konten und Lizenzen werden nach Möglichkeit auf den Namen des Kunden eingerichtet; insoweit gelten im Verhältnis zum Kunden die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Für Verfügbarkeit, Funktions- und Preisänderungen sowie Einschränkungen oder Sperrungen durch Drittanbieter ist z24 nicht verantwortlich, soweit z24 diese nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat.
7.4 Domains, Mailboxen und Konten, die z24 für den Kunden registriert oder einrichtet, werden nach Vertragsende auf Wunsch des Kunden an ihn übertragen oder gekündigt, sofern alle fälligen Rechnungen bezahlt sind.
8. Vergütung und Zahlung
8.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sie verstehen sich netto in der im Angebot genannten Währung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit anwendbar.
8.2 Einmalige Vergütungen werden gemäss Angebot in Rechnung gestellt, mangels Regelung bei Vertragsschluss. Monatliche Vergütungen, insbesondere für die Growth Partnership, werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
8.3 Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
8.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Bei Zahlungsverzug kann z24 nach Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen die Leistungen, insbesondere laufende Kampagnen und Datenlieferungen, bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Die Vergütungspflicht bleibt während der Aussetzung bestehen.
8.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.
8.6 Reisekosten und weitere Auslagen werden nur verrechnet, wenn dies vorgängig vereinbart wurde.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Verträge über einmalige Leistungen, insbesondere Lead-Pakete und GTM Setup, enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
9.2 Verträge über wiederkehrende Leistungen, insbesondere die Growth Partnership, haben die im Angebot festgelegte Mindestlaufzeit, während der die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. Danach laufen sie auf unbestimmte Zeit weiter und können von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht.
9.3 Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und die Verletzung nicht innert 14 Tagen nach schriftlicher Abmahnung behebt, wenn der Kunde mehr als 30 Tage mit einer Zahlung in Verzug ist, wenn über die andere Partei der Konkurs eröffnet oder ihr eine Nachlassstundung bewilligt wird oder wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen Ziffer 6 verstösst.
9.4 Soweit zwingendes Recht, insbesondere Art. 404 OR, ein jederzeitiges Kündigungsrecht vorsieht, bleibt dieses vorbehalten. Kündigt der Kunde gestützt darauf vor Ablauf der Mindestlaufzeit, ohne dass z24 dazu begründeten Anlass gegeben hat, ersetzt er z24 zusätzlich zu Ziffer 9.6 den Schaden aus der Kündigung zur Unzeit.
9.5 Kündigungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
9.6 Bei Vertragsende vergütet der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen, Auslagen und nicht stornierbaren Drittkosten. Für Rückgabe und Löschung von Daten gilt der AVV, für Domains, Mailboxen und Konten Ziffer 7.4.
10. Nutzungsrechte
10.1 An gelieferten Daten, insbesondere aus Lead-Paketen, erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung für eigene interne Geschäftszwecke, insbesondere für die eigene B2B-Ansprache. Verkauf, Vermietung und sonstige Weitergabe an Dritte sind untersagt; zulässig ist die Weitergabe an Dienstleister, die die Daten ausschliesslich im Auftrag des Kunden bearbeiten. Soweit Daten von Drittanbietern stammen, gelten zusätzlich deren Nutzungsbeschränkungen, auf die z24 den Kunden hinweist.
10.2 Arbeitsergebnisse, die z24 individuell für den Kunden erstellt (z. B. Texte, Sequenzen, CRM-Konfigurationen, Automatisierungen und Dokumentationen), darf der Kunde nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung zeitlich unbeschränkt für eigene Geschäftszwecke nutzen und anpassen.
10.3 z24 behält alle Rechte am eigenen Know-how sowie an den eigenen Methoden, Vorlagen, Frameworks, Playbooks, Prompts, Workflows und an der eigenen Software, einschliesslich Weiterentwicklungen aus der Zusammenarbeit. Fliessen solche Elemente in Arbeitsergebnisse ein, erhält der Kunde daran ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Umfang von Ziffer 10.2. Playbooks und Schulungsunterlagen darf der Kunde nur intern verwenden.
10.4 Zugänge zur z24-Plattform und zu weiteren Software-Leistungen bestehen nur während der Vertragsdauer und im Rahmen der dafür geltenden Bedingungen.
10.5 Der Kunde räumt z24 die für die Leistungserbringung erforderlichen Rechte an seinen Marken, Logos und Inhalten ein und sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.
11. Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien behandeln alle nicht allgemein bekannten Informationen der anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kunden- und Preisinformationen, Strategien sowie Kampagnen- und Ergebnisdaten. Sie verwenden diese nur zur Vertragserfüllung und schützen sie angemessen.
11.2 Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden, die ihr bereits bekannt waren, die ihr rechtmässig von Dritten zugänglich gemacht oder von ihr unabhängig entwickelt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
11.3 Die Parteien überbinden diese Pflicht ihren Mitarbeitenden, Hilfspersonen und Subunternehmern. Sie gilt während der Vertragsdauer und drei Jahre darüber hinaus, für Geschäftsgeheimnisse so lange, wie diese als solche bestehen.
12. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
12.1 Die Parteien halten das auf sie anwendbare Datenschutzrecht ein, insbesondere das DSG und, soweit anwendbar, die DSGVO. Für Bearbeitungen, die z24 als Verantwortlicher vornimmt, gilt die Datenschutzerklärung auf z24.ventures.
12.2 Soweit z24 Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, insbesondere beim GTM Setup und in der Growth Partnership, gilt der AVV. Er wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ein Angebot annimmt, das auf ihn verweist, und gilt zudem für jede Auftragsbearbeitung im Rahmen von Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen.
12.3 Stellt z24 für ein Lead-Paket Daten aus eigenen oder lizenzierten Quellen zusammen, handeln z24 und der Kunde je als eigenständige Verantwortliche. Ab Übergabe ist der Kunde für die weitere Bearbeitung verantwortlich, insbesondere für die Information der betroffenen Personen und die Beachtung von Widersprüchen. Bearbeitet z24 dabei Daten des Kunden, etwa zur Anreicherung einer bestehenden Liste, gilt insoweit der AVV.
13. Referenzen
z24 nennt den Kunden (Name und Logo) sowie die Zusammenarbeit und deren Ergebnisse nur mit vorgängiger Zustimmung des Kunden als Referenz. Die Zustimmung kann per E-Mail erteilt und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
14. Haftung
14.1 z24 haftet unbeschränkt für Schäden, die z24 absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat.
14.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von z24 für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung auf den Gesamtbetrag der Vergütungen beschränkt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis aus dem betroffenen Vertrag an z24 bezahlt hat.
14.3 Soweit gesetzlich zulässig, haftet z24 nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Reputationsschäden, Datenverlust und Ansprüche Dritter, und nicht für Folgen von Leistungen, Ausfällen oder Massnahmen von Drittanbietern sowie von Inhalten, Weisungen und Freigaben des Kunden.
14.4 Die Beschränkungen gemäss Ziffern 14.2 und 14.3 gelten nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit und nicht, soweit zwingend gesetzlich gehaftet wird, etwa für Personenschäden. Sie gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Hilfspersonen von z24.
15. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückgeht, etwa Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Terrorakte, behördliche Massnahmen, Arbeitskämpfe, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen oder Ausfälle von Netzen und wesentlichen Diensten Dritter. Die betroffenen Pflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses; die betroffene Partei informiert die andere umgehend. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen. Die Vergütung bereits erbrachter Leistungen bleibt geschuldet.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
16.2 z24 kann diese AGB anpassen. Änderungen für laufende Verträge teilt z24 dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert dieser Frist widerspricht und z24 in der Mitteilung auf diese Folge hingewiesen hat. Bei einem Widerspruch gelten die bisherigen AGB weiter.
16.3 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. z24 darf Verträge jedoch auf eine Nachfolgegesellschaft oder eine mit z24 verbundene Gesellschaft übertragen und informiert den Kunden darüber.
16.4 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
16.5 Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).
16.6 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist (wird ergänzt). z24 ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Stand: November 2026